Abriss, Benachrichtigung

Wenn Sie abreißen wollen, reichen Sie vier Wochen vor dem Abriss eine Anmeldung über Omgevingsloket Online ein. Hier finden Sie auch eine Liste der Begleitdokumente, die Sie mit Ihrer Abrissanzeige einreichen müssen. Die Anmeldung ist kostenlos.

Keine Lizenz, aber Regeln

Keine Genehmigung bedeutet nicht, dass es keine Vorschriften gibt. Mit der Abrissanzeige müssen Sie auch Daten über Abfälle und Asbest vorlegen. Die Vorschriften für Asbest haben sich nicht geändert: ein Asbestgutachten ist fast immer erforderlich. Manchmal gelten auch besondere Vorschriften für Sicherheit, Lärm und Vibrationen.

Die kommunalen Bauvorschriften gelten nicht mehr für Abbrucharbeiten. Dies ist nun direkt in der Bauverordnunggeregelt external-link-icon.

Alte Regelung für Privatpersonen für verschraubte Asbestplatten bleibt bestehen

Die alte Regelung für Privatpersonen, wonach sie 35 m² verschraubte asbesthaltige Platten selbst entfernen können, bleibt bestehen. Nur die Meldefrist ändert sich. Arbeiten, die unter diese Regelung fallen, müssen mindestens fünf Arbeitstage vor Beginn gemeldet werden. Achtung! Diese Regelung gilt in den meisten Fällen für verschraubte asbesthaltige Wellplatten. Die Entfernung von genagelten asbesthaltigen Dachbahnen beispielsweise fällt nicht unter diese Regelung. Die Befreiung gilt einmal pro Katasterparzelle und somit NICHT pro Jahr.

Genehmigung für geschützte Räumlichkeiten/Gebiete

Manchmal sind Gebäude oder Gebiete in besonderer Weise geschützt. Dazu gehören nationale und kommunale Denkmäler. Auch dann ist für den vollständigen oder teilweisen Abriss eine Genehmigung erforderlich. Die Kosten hierfür entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnungsexterner-link-icon. Wenn die Genehmigungspflicht dennoch besteht, gilt Folgendes. Das Gesetz (Umweltgesetzbuch) sieht vor, dass bei irreversiblen Sachverhalten (Abbruch/Asbestbeseitigung ist eine nicht rückgängig zu machende Tätigkeit) mit den Arbeiten erst nach der Veröffentlichungsfrist begonnen werden darf. Konkret bedeutet dies, dass die Arbeiten 6 Wochen und 3 Tage nach dem Datum der Erteilung der Genehmigung begonnen werden dürfen. Im Falle einer Anmeldung gilt die Veröffentlichungsfrist nicht.

Wie läuft die Behandlung ab?

Nach Einreichung der Anmeldung erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Die Gemeinde prüft, ob die Anmeldung vollständig ist. Achten Sie darauf, dass Sie alle Unterlagen mitschicken, da diese nicht nachgereicht werden können. Wenn Sie keine weitere Antwort von der Gemeinde erhalten, können Sie einfach anfangen.